Barrierefreie Webseiten in Görlitz

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dies bedeutet, dass ab Sommer 2025 viele Internetseiten bzw. Teile davon barrierefrei sein müssen. Betreiber von Webseiten stellt dies nun vor neue Herausforderungen, da neu entstehende, sowie bereits bestehende Seiten entsprechend angepasst werden müssen. Wir bei Kiwi Vision sind darauf spezialisiert Webseiten barrierefrei umzusetzen und auch bestehende Seiten gemäß den aktuellen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zur Barrierefreiheit zu überarbeiten. Wir helfen Ihnen in Görlitz bei allen Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit im Web.

Was ist Barrierefreiheit bei Webseiten?

Barrierefreie Webseiten sind Internetseiten, die so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen. Millionen von Menschen weltweit sind auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen, darunter:

  • Menschen mit Sehbehinderungen, die Screenreader oder Vergrößerungssoftware nutzen
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus bedienen können
  • Menschen mit Hörbehinderungen, die auf Untertitel oder Transkripte angewiesen sind
  • ältere Menschen, die von klarer Navigation und gut lesbarem Text profitieren

Die neuen Regelungen des BFSG sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können. Ziel ist es, digitale Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass wesentliche Angebote für alle zugänglich sind.

In der folgenden Tabelle findest du verschiedene Arten von Behinderung und Beeinträchtigung, die dir hoffentlich helfen, zu verstehen, für wen du deine Seite barrierefrei machst:

Betroffener Sinn Permanent Temporär Situativ
Sehen Blindheit Grauer Star Blendendes Licht
Hören Taubheit Ohr-Infektion Laute Umgebung
Sprechen Nonverbal sein Halsschmerzen Fremdsprache
Anfassen Fehlender Arm Gebrochener Arm Baby auf dem Arm

Warum brauchen Sie Barrierefreiheit auf Ihrer Website?

Da das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, müssen Websites und andere digitale Angebote für die Nutzer barrierefrei gestaltet sein. Zudem gibt es keine Schonfrist zur Umsetzung des Gesetzes, was bedeutet, dass Websites und Online Shops ab diesem Zeitpunkt vollständig barrierefrei sein müssen, da es keine allgemeine Umstellungsfrist gibt. Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben können Geldbußen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes orientiert sich dabei an der Schwere des Verstoßes und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen.

Vorteile Barrierefreier Webseiten

Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die auf digitale Barrierefreiheit setzen, verbessern nicht nur die Nutzererfahrung, sondern erreichen auch mehr potenzielle Kunden und optimieren ihre SEO-Performance. Doch nicht nur Nutzer mit Einschränkungen profitieren von einer barrierefreien Webseite – auch Unternehmen selbst haben Vorteile:

  • Bessere Nutzerfreundlichkeit: Eine intuitive, gut strukturierte Webseite verbessert die User Experience für alle
  • SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte und barrierefreie Webseiten
  • Rechtliche Anforderungen: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit (z. B. die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen)
  • Erweiterte Zielgruppe: Eine barrierefreie Webseite erreicht mehr Menschen und steigert die Reichweite

Was gibt es bei der Barrierefreiheit von Webseiten zu beachten?

  1. Klare und einfache Navigation: Eine logische Struktur und eine übersichtliche Navigation helfen allen Nutzern, sich auf der Webseite zurechtzufinden. Verwenden Sie klare Menüs, sprechende Links und ermöglichen Sie die Bedienung per Tastatur.
  2. Lesbare und verständliche Inhalte: Verwenden Sie eine gut lesbare Schriftgröße, ausreichend Kontraste und eine einfache, verständliche Sprache. Lange Texte sollten in Absätze unterteilt werden, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  3. Alternative Texte für Bilder: Bilder und Grafiken sollten mit Alternativtexten (Alt-Tags) versehen werden, damit Screenreader sie vorlesen können. So erhalten auch sehbehinderte Nutzer die relevanten Informationen.
  4. Barrierefreie Formulare und Buttons: Formulare sollten klar beschriftet sein und einfache Eingabemöglichkeiten bieten. Buttons müssen groß genug und gut erkennbar sein, damit sie auch per Tastatur oder Touchscreen bedienbar sind.
  5. Videos und Audio-Inhalte zugänglich machen: Videos sollten Untertitel oder Transkripte enthalten, damit gehörlose oder schwerhörige Menschen den Inhalt erfassen können. Audiodeskriptionen können zusätzlich helfen, visuelle Inhalte für blinde Nutzer verständlich zu machen.
  6. Technische Standards einhalten: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Webseiten. Sie helfen Entwicklern, die technischen Anforderungen umzusetzen und eine möglichst breite Nutzerschaft zu erreichen.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass für die Erfüllung des BFSG eine Barrierefreiheitserklärung erforderlich ist. Diese muss gut sichtbar gemacht werden, etwa im Footer der Website oder in den AGB, um transparent zu zeigen, wie die Anforderungen erfüllt werden.

Für wen gelten die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit?

Das BFSG gilt nur für Geschäftsbeziehungen im B2C-Bereich. B2B-Kontexte sind davon hingegen ausgenommen. Auch ist nicht jedes Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen umzusetzen. So sind Kleinstunternehmen, also solche mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz, vom Gesetz ausgenommen.

Das Gesetz betrifft insbesondere:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Websites von Dienstleistern (z.B. Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter)
  • Buchungsportale und Ticketsysteme
  • Apps und mobile Anwendungen

Reine B2B-Websites sind vorerst nicht betroffen. Allerdings ist zu erwarten, dass sich die Barrierefreiheit auch hier als Standard durchsetzen wird.

Beispiele für Barrierefreiheit

Mit bereits 20% des Aufwands können etwa 80% der häufigsten Barrieren beseitigt werden. Zu diesen effektiven Basismaßnahmen zählen:

  • Deutlich erkennbare Fokuszustände bei Buttons ermöglichen eine intuitive Tastaturnavigation.
  • Aussagekräftige Alternativtexte beschreiben Bilder präzise für Nutzer von Screenreadern.
  • Kontrastreiche Farbkombinationen (mindestens 4,5:1) tragen zur Verbesserung der Lesbarkeit bei.
  • Formulare bieten eindeutige Labels und Fehlermeldungen um für den Nutzer besser verständlich zu sein
  • Videos, die mit Untertiteln und Transkripten versehen sind, gewährleisten den Zugang zu Informationen für gehörlose Personen.

Sonderfall: Öffentliche Einrichtungen

Für öffentliche Einrichtungen gelten bei der Barrierefreiheit strengere Regeln als für nicht öffentliche. So muss hier neben der WCAG zusätzlich noch zwingend die Einhaltung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auf der Stufe (Level AA) eingehalten werden. Öffentliche Stellen sind dabei laut § 4 der BITV 2.0 dazu verpflichtet, auf ihren Webseiten zusätzlich zur allgemeinen Barrierefreiheit auch Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache bereitzustellen.

Diese Inhalte sollen die wesentlichen Informationen über den Aufbau und die Navigation der Webseite sowie über die wichtigsten angebotenen Inhalte verständlich erklären. Ziel ist es, auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Hörbehinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen zu ermöglichen. Diese Vorgabe ist ein zentrales Merkmal der barrierefreien Kommunikation und unterscheidet öffentliche Stellen klar von privaten Anbietern.

So helfen wir Ihnen dabei Ihre Seite Barrierefrei zu gestalten:

  1. Wir prüfen, ob Ihre Website unter die Regelungen des BFSG fällt.
  2. Wir führen einen Barrierefreiheits-Check Ihrer bestehenden Website durch.
  3. Wir planen notwendige Anpassungen und kalkulieren die Kosten.
  4. Wir beginnen frühzeitig mit der Umsetzung, um den Stichtag 28. Juni 2025 einzuhalten.
  5. Wir geben Ratschläge für Sie und Ihre Mitarbeiter in Bezug auf barrierefreie Inhalte und Gestaltung.

Wenden Sie sich einfach unverbindlich an uns und wir prüfen für Sie individuell, ob Ihre Webseite den Anforderungen entspricht und wie entsprechende Anpassungen am besten durchgeführt werden können.

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